Alle Angebote
- 1 Internationales und Integration.
- 2 Medien.
- 3 Gespräche und Geselligkeit.
- 4 Lebens-SINN / Religion / Spiritualität.
- 5 Bildung und Kultur.
- 6 Freizeit und Bewegung.
- 7 Generationenbegegnung.
- 8 Hilfen im Alltag.
- 8.1 Pflege- und Wohnberatung.
- 8.2 Wohnen.
- 8.3 Essen und Trinken.
- 8.4 Hilfsmittel und therapeutische Praxen.
- 8.5 Dienstleistungen rund ums Haus.
- 8.6 Hausnotruf.
- 8.7 Mobilität.
- 8.8 Begleitung und Unterstützung.
- 8.9 Unterstützung für pflegende Angehörige.
- 8.10 Angebote der Stadt Ahlen.
- 8.11 Hilfen in besonderen Lebenslagen.
- 8.12 Ambulante Pflegedienste.
- 8.13 Tages- und Kurzzeitpflege.
- 8.14 Krankenhäuser.
- 8.15 Hospizbewegung im Kreis Warendorf e.V..
- 8.16 Kranken- und Pflegekassen.
- 8.17 Behörden, Verbände und Sonstiges.
- 8.18 Träger sozialer Angebote.
Hilfsmittel und therapeutische Praxen
Krankengymnastik, Ergotherapie und Logopädie haben eine zentrale Bedeutung bei der Rehabilitation bzw. bei der Wiedergewinnung einer größtmöglichen Selbstständigkeit nach Unfällen und Erkrankungen. Sie werden vom Arzt verordnet. Wenn Sie einen Hausbesuch des/der Therapeuten/in benötigen, muß dieses auf der Verordnung vermerkt sein. Der/Die Versicherte muß einen Eigenanteil bezahlen, sofern er/sie davon nicht befreit ist. Fragen Sie Ihre Krankenkasse wegen Möglichkeiten der Befreiung von Zuzahlungen!
Die Liste der Anbieter von Ergotherapie, Krankengymnastik und Logopädie in Ahlen finden Sie hier.
Hilfsmittel erhöhen die Selbstständigkeit und erleichtern die Pflege. Sie müssen jedoch dem individuellen Bedarf angepaßt sein. Oft ist es sinnvoll, den Einsatz von Hilfsmitteln mit einer Wohnungsanpassungsmaßnahme zu kombinieren (z.B. Ersetzen der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche mit Klappsitz).
Es gibt einige Hilfsmittel, die sehr häufig hilfreich sind, z.B.
- Elektrisch höhenverstellbares Pflegebett oder Einlegerahmen
- Toilettenstuhl, Toilettensitzerhöhung mit Armstützen
- Badewannensitze oder -lifte
- Haltegriffe
Hilfsmittel verordnet Ihr Arzt oder ggf. das Krankenhaus bzw. die Rehaklinik. Die Verordnung muß von der Kranken- oder Pflegekasse genehmigt werden. Die Kostenübernahme einiger Hilfsmittel wie Pflegebetten und Zubehör oder zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen ist an das Vorliegen einer Pflegestufe gebunden. Bei von den Krankenkassen gelieferten Hilfsmitteln ist ein Eigenanteil von max. € 10.- zu leisten, es sei denn es liegt eine Befreiung vor.
Die Adressen der Ahlener Sanitätshäuser finden Sie hier.